Besucherordnung
Besucher:innen
Der Besuch der Ausstellung der Internationalen Tage im Kunstforum Ingelheim – Altes Rathaus steht prinzipiell jedem offen. Kinder unter sechs Jahren dürfen das Alte Rathaus nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitung besuchen, der die Aufsichtspflicht obliegt. Lehrkräfte, bzw. Begleitpersonen von Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen sind verpflichtet, während des Ausstellungsbesuchs anwesend zu sein und die Gruppe bis zum Verlassen der Ausstellung zu beaufsichtigen. Insbesondere haben sie dafür Sorge zu tragen, dass andere Besucher beim Ausstellungsbesuch nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Der Besuch in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des Kassen- und Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Eintrittsgeld
Für den Eintritt in die Ausstellung wird ein Eintrittsgeld erhoben. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben freien Eintritt.
Aufbewahrung
Jegliche Taschen, die größer als DIN A4 sind, sowie Rucksäcke müssen aus Sicherheitsgründen in einem der Schließfächer eingeschlossen werden. Regenschirme, Fotostative, Stöcke (soweit sie nicht als Gehhilfe benötigt werden), Skateboards, Inlineskates, etc. müssen ebenfalls eingeschlossen werden. Flüssigkeiten und Nahrungsmittel dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Das gilt auch für Waffen aller Art und Gegenstände, durch die andere Personen oder Sachen beschädigt werden können.
Verhalten
Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Menschen im Gebäude nicht gestört werden.
Es ist nicht gestattet,
– Kunstwerke zu berühren
– größere Bekleidungsstücke über dem Arm zu tragen; sie müssen entweder angezogen oder im Schließfach eingeschlossen werden
– Tiere in das Gebäude mitzubringen – ausgenommen sind medizinische Assistenzhunde.
– in den Ausstellungräumen zu rauchen, zu essen oder zu trinken, außer in den Räumen der Gastronomie.
Verstöße gegen die Besucherordnung
Personen, die gegen diese Besucherordnung verstoßen, können aus dem Ausstellungshaus verwiesen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet.
Anregungen, Beschwerden, Fundsachen
Anregungen und Beschwerden nehmen alle Mitarbeiter:innen im Alten Rathaus sowie Mitarbeiterinnen und Leitung der Internationalen Tage entgegen. Es liegt ein Besucherbuch aus. Fundsachen geben Sie bitte beim Kassenpersonal ab.
Fotografieren und Filmaufnahmen
Das Fotografieren und Filmen in den Ausstellungsräumen ist ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt, jedoch nur ohne Stativ, Blitzlicht und zusätzliche Lampen. Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts obliegt demjenigen, der fotografiert oder filmt.
Haftung
Für die Garderobe und die in Schließfächern eingeschlossenen Gegenstände, wie Taschen, etc. wird keine Haftung übernommen. Die Besucher:innen haften für alle von ihnen an Gegenständen und Kunstwerken in den Ausstellungsräumen verursachten Schäden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch. Für von Minderjährigen verursachte Schäden haften deren Aufsichtspflichtige.
Das Kassen- und Aufsichtspersonal, Leitung und Mitarbeiter der Internationalen Tage sowie der Werkschutz von Boehringer Ingelheim üben das Hausrecht aus.
Inkrafttreten
Die Besucherordnung tritt zum 18. April 2024 in Kraft.
Die Leitung der Internationalen Tage, Ingelheim